Einladung 30.Jugendfeuerwehrzeltlager des KFV Harz e.V. Altersklasse 18-19 Jahre
Sehr geehrte/r Jugendwart/in,, wir freuen uns, euch nach einer zweijährigen Corona bedingten Pause in diesem Jahr zum 30. Jugendfeuerwehrzeltlager unseres Kreisfeuerwehrverbandes einzuladen.
Einladung Altersklasse 18-19 Jahre
Einladung 30.Jugendfeuerwehrzeltlager des KFV Harz e.V. Altersklasse 18-19 Jahre
Sehr geehrte/r Jugendwart/in,, wir freuen uns, euch nach einer zweijährigen Corona bedingten Pause in diesem Jahr zum 30. Jugendfeuerwehrzeltlager unseres Kreisfeuerwehrverbandes einzuladen.
Einladung Altersklasse 18-19 Jahre
Retten-Löschen-Bergen-Schützen - Stempeln
Harzer Brandschutz-Wanderstempel
Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
trotz der Corona-Krise und den damit verbundenen Absagen sämtlichen Wettbewerbe für Jung und Alt, haben wir uns im KFV Harz dennoch etwas einfallen lassen, um den Sportsgeist, oder in diesem Fall besser gesagt „Wander Geist“ bei den Kindern und Jugendlichen zu wecken. Zur Aufgabestellung: Die Kinder- bzw. Jugendgruppe hat die Aufgabe, Stempel der Harzer sammeln. Je nach gesammelter Anzahl gibt es verschiedene Überraschungspakete, die ihr für euch individuell nutzen könnt. Jetzt heißt es also im gesteckten Zeitrahmen, raus in die Natur und sammelt Stempel für ein paar tolle gemeinsame Stunde in eurer Jugendgruppe.
Einladung zum 30. Jugendfeuerwehrzeltlager des KFV Harz e.V.
Sehr geehrte/r Jugendwart/in,
wir freuen uns, Euch nach einer zweijährigen Corona bedingten Pause in diesem Jahr zum 30. Jugendfeuerwehrzeltlager unseres Kreisfeuerwehrverbandes einzuladen.
Ausleihbedingungen des Feuerlöschtrainers
Ausleigebühren für Mitgliedsfeuerwehren der Kreisverband Harz e.V.
- 150,00 Euro Sicherheitsleistung
- 50,00 Euro Ausleihgebühr
Ausleigebühren für nicht Mitgliedsfeuerwehren der Kreisverband Harz e.V.
- 150,00 Euro Sicherheitsleistung
- 75,00 Euro Ausleihgebühr
Jahressteuergesetz 2020
- Ehrenamtspaket wichtige Neuregelungen für Ehrenamt und Vereine -
Der Kreisfeuerwehrverband Harz e.V. informiert über Neuregelungen für Vereine und das Ehrenamt zum Thema Jahressteuergesetz 2020. Im Bundestag wurde das Jahressteuergesetz 2020 am 18.12.2020 beschlossen.