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Dienstgrade richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem entsprechenden Dienstalter.
Sie können unmittelbar an Funktionen gebunden werden.
Die Dienstgrade gibt es jeweils in einer männlichen und einer weiblichen Form, Feuerwehrmann und Feuerwehrfrau bzw. Löschmeister und Löschmeisterin.
Geregelt nach der Laufbahnverordnung für Freiwillige Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt gelten:
Mannschaftsdienstgrade:
- Feuerwehrmann (abgeschlossene Grundausbildung+Atemschutzlehrgang+Sprechfunk)
- Oberfeuerwehrmann (Truppführer oder Jugendwart, 1 Jahr Feuerwehrmann)
- Hauptfeuerwehrmann (Truppführer + techn. Lehrgang, Sicherheitsbeauftragter, Maschinist
oder Jugendwart, 1 Jahr OFM)
Führungsdienstgrade:
- Löschmeister (Gruppenführer, Gerätewart, 1 Jahr HFM)
- Oberlöschmeister (GF + Rechtslehrgang oder techn. Lehrgang, Jugendfeuerwehr, 1Jahr LM)
- Hauptlöschmeister (Zugführer oder Leiter einer Feuerwehr mit Grundausstattung, 1Jahr OLM)
- Brandmeister (Zugführer + techn. Lehrgang oder Leiter einer Feuerwehr mit Grundausstattung + Vorbeugender Brandschutz, 1 Jahr HLM)
- Oberbrandmeister (Verbandsführer oder Leiter einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung, 1 Jahr BM)
- Hauptbrandmeister (Leiter einer Feuerwehr mit Schwerpunktausstattung, 1 Jahr OBM)
Funktionsbeamte:
- Stellv. Brandschutzabschnittsleiter (Verbandsführer + Lehrgang Abschnittsleiter(beim Landkreis)
- Brandschutzabschnittsleiter (Verbandsführer + Lehrgang Abschnittsleiter)
- Kreisbrandmeister (Verbandsführer + Lehrgang Kreisbrandmeister)
- Bezirksbrandmeister (beim Landesverwaltungsamt)
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